Elternbeiträge / Schulfinanzierung

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Das Grundgesetz schreibt für Schulen in freier Trägerschaft gleichwertige pädagogische Leistungen und ein Verbot der Sonderung der Schüler nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern vor (Artikel 7 Absatz 4). Daraus ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Finanzhilfe aus öffentlichen Mitteln, da eine Vollfinanzierung des heutigen Schulstandards über Elternbeiträge eine nur für Wohlhabende zugängliche Privatschule ergeben würde. Letzteres widerspräche auch dem Konzept der sozialen Integration. Ein Sponsoringsystem für freie Schulen gibt es nicht.

Eine Chancengleichheit für alle Schulen besteht in Deutschland allerdings nicht: die gemeinnützigen Schulen in freier Trägerschaft werden gegenüber den staatlichen Schulen finanziell benachteiligt, und zwar in den gegenwärtigen Spardebatten mit zunehmender Tendenz (im Gegensatz z.B. zu den Niederlanden, welche die staatlichen Schulen nicht finanziell bevorzugen). Da die staatliche Finanzhilfe nur etwa 60 – 80 % der Durchschnittskosten eines staatlichen Schülers erreicht, klafft eine Finanzierungslücke, die monatliche Elternbeiträge von durchschnittlich etwas über 120 € zur Folge haben. Sie werden aber stets abhängig vom Einkommen in Absprache mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten festgelegt, um einen Schulbesuch möglichst nicht aus finanziellen Gründen scheitern zu lassen. Dieses System der finanziellen Solidarität unter den Schuleltern hat sich bewährt.


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