INDIVIDUALISIERENDES LEISTUNGSPRINZIP versus AUTORITÄT IM NORMATIVEN RAHMEN

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Sozialisatorische Wirkungen von Regel- und Alternativschule im Vergleich




Inhaltsverzeichnis

1. Einleitende Bemerkungen

Die Grundlage für diesen Artikel bildet meine soziologische Diplomarbeit mit dem Titel:

‚Alternativ- und Regelschule im Vergleich. Eine empirische Studie über sozialisatorische

Wirkungen unterschiedlicher institutioneller Kontexte auf Basis des verstehenden

Paradigmas’ (Universität Wien, 1995). Das klingt sehr kompliziert, doch dahinter steht die

einfache Frage, wie sich das Schulsystem auf das Denken und Handeln der jungen

Generationen auswirkt. Es wäre sicherlich vermessen mit meinen Untersuchungen den

Anspruch zu erheben, diese Fragestellung vollends beantworten zu können, doch ein

Beitrag ist es allemal.

Dieser Beitrag erscheint mir umso wichtiger, als im Zuge der gesellschaftlichen

Entwicklungen dem Bildungssystem zunehmend mehr Aufgaben überantwortet werden. Von

der Erziehung demokratischer Staatsbürger, über sozialverantwortliche Mitmenschen, bis hin

zu ökologiebewussten Konsumenten, spannt sich neben der inhaltlichen Qualifikation der

Bogen von Erwartungen an das Bildungssystem, Erwartungen denen die Annahme

zugrunde liegt, dass die Zukunft der Gesellschaft entscheidend von der Bildung der jungen

Generationen abhängt. Dieser Ausweitung der Aufgaben steht aber nicht im selben Umfang

eine Reform des Systems und ihrer Institutionen gegenüber. Dieser thematische Kontext

bildete für mich den Ausgangspunkt dafür, die grundsätzliche Frage zu stellen, welche

Auswirkungen auf das Denken und Handeln der jungen Generation unser Regelschulwesen

tatsächlich erzielt und wie sich dies in Alternativschulen gestaltet. Die aus eben dieser

Unterscheidung zu erzielenden Ergebnisse wiederum können die Grundlage für eine Reform

des Systems und ihrer Institutionen darstellen.

Es wäre sicherlich vermessen zu glauben durch eine Reform des Bildungssystems eine

hinreichende Antwort auf die demokratiepolitischen, sozialen und ökologischen Probleme

unserer Gesellschaft geben zu können, doch ein nicht unwesentlichen Beitrag wird damit

allemal geleistet. Nun ist es aber so, dass es das allgemeingültige Patentrezept nicht gibt

und auch diese Arbeit kann das und will das auch gar nicht bieten. Aus diesem Grund

möchte ich meine Arbeit auch nicht als Wertung, weder der Alternativ- noch der Regelschule,

verstanden wissen. Das Ziel und der Sinn der Arbeit ist es vielmehr, die Konsequenzen von

Handlungen aufzuzeigen, Zusammenhänge bewusst zu machen und mögliche Alternativen

darzustellen, denn nicht selten gehen eben diese in der Geschäftigkeit des Alltags unter.

In dieser Arbeit habe ich nun also versucht, die Unterschiede von verschiedenen

Schulphilosophien (einmal einer Rudolf-Steiner Schule in Wien-Mauer, einmal eines

Regelgymnasiums in Wien 6, Rahlgasse) an ihrer sozialisatorischen Wirkung auf die

SchülerInnen festzumachen. Ich habe also danach gefragt, wie die verschiedenen

Schulphilosophien die Rolle der SchülerInnen definieren und was die LehrerInnen explizit

verlangen, und daraufhin untersucht, was sich im Handlungsverlauf, im schulischen Alltag an

Wirkungen auf die SchülerInnen beobachten lässt.

Grundsätzlich lässt sich meine Vorgangsweise als qualitativ, genauer gesagt als

ethnomethodologisch bezeichnen. Ich habe im Wesentlichen zwei voneinander unabhängige

Fallstudien auf der Grundlage von teilnehmender Beobachtung und offenen Interviews

durchgeführt und vergleichend analysiert. (Insgesamt waren es 128 beobachtete

Unterrichtsstunden und 23 Interviews mit LehrerInnen und SchülerInnen. Die Meinung der

Eltern wurde über einen Fragebogen erhoben. Die Beobachtungen fanden in je einer

Oberstufenklasse statt.)

Die Ergebnisse meiner Forschungsarbeit werden in folgenden Schritten dargestellt:

1. Im Kapitel 2 wird eine idealtypische Unterrichtsstunde der jeweiligen Schule

„konstruiert". D.h. ich habe die wesentlichen Handlungsmuster, die ich bei den

Unterrichtsbeobachtungen festgestellt habe, in einer abstrakten und verdichteten Form

(unabhängig von Stoff und Unterrichtsgegenstand) zusammengefasst. Damit ist ein

erster Blick in die unterschiedlichen Handlungsabläufe in den Unterrichtsstunden der

beiden Schulen möglich.

2. Im Kapitel 3 geht es um die Verhaltenserwartungen an die SchülerInnen. Die Rolle der

SchülerInnen wird durch den formalen Rahmen sowie Verhaltenserwartungen von

LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern definiert. Nach der Beschreibung dieser

rollendefinierenden Elemente wurde in einem weiteren Schritt danach gefragt, auf

welche gemeinsamen Normen sie verweisen. Wenn ein bestimmtes Verhalten der

SchülerInnen beispielsweise sowohl gesetzlich festgelegt, als auch von LehrerInnen in

der Unterrichtssituation über Aufforderungen aktualisiert und ihre (Nicht)Einhaltung

sanktioniert wird, dann konnte eine für das Feld zentrale Norm ausfindig gemacht

werden.

3. In den Kapiteln 4 und 5 erfolgt dann der direkte Vergleich zwischen den beiden

Schulen. Dort wo sich sowohl aus den Handlungsmustern als auch aus den

Verhaltenserwartungen in beiden Schulen die selben Dimensionen herausarbeiten

ließen, war es möglich diese kausal aufeinander zu beziehen und somit die Frage zu

beantworten, welche sozialisatorischen Wirkungen Alternativ- und Regelschulen

erzielen.



2. Typisches Verhalten im Unterricht

Hier geht es darum, einzelne für die jeweilige Schule typische Handlungsabläufe zu

beschreiben. Durch die Konstruktion einer idealtypischen Unterrichtsstunde sollen diese nun

veranschaulicht werden:

Eine typische Unterrichtsstunde beginnt in der Rudolf-Steiner Schule Wien-Mauer mit einem

Begrüßungsritual. Dies ist ein von der Lehrperson über Aufforderungen, die von den

SchülerInnen ausgeführt werden, strukturierter Prozess. Beim Beginn der Unterrichtsstunde

wird sehr viel Wert auf Pünktlichkeit und bei der Begrüßung sehr viel Wert auf Ruhe und

Gemeinsamkeit gelegt. Diesem rhythmischen Teil folgt die Wiederholung des Stoffs aus den

Vortagen. Dabei werden von den LehrerInnen allgemeine Fragen an die Klasse gestellt, die

einzelne SchülerInnen abwechselnd ohne Aufzeigen und Aufforderung beantworten. Sie

gehen dabei aufeinander ein und ergänzen einander, so dass man von einer kollektiv

selbständigen Fragenbeantwortung sprechen kann.

Dauert dieser Arbeitsschritt zu lange, dann kommt Unruhe unter den SchülerInnen auf, die

die Lehrperson mit Fragen an einzelne, die unaufmerksam waren, sanktioniert. Durch die

Wiederholung wird der inhaltliche Prozess bis zu dem Punkt getrieben, an dem die Inhalte

für die SchülerInnen neu werden. Der neue Stoff wird durch kurze einleitende Erklärungen

der LehrerInnen begonnen, doch dann geht die Erarbeitung wieder in einen dialogischen

Prozess über. Die Lehrperson stellt dabei solange Fragen, formuliert gegebene Antworten

um und gibt neue Erklärungen, bis die Antwort im Raum steht.

Die Lehrperson will nun dazu übergehen, den neu erarbeiteten Stoff mit einem Diktat zu

verfestigen. Dieser didaktische Wechsel ruft Unruhe bei den SchülerInnen hervor. Die

Ankündigung eines Diktates mit der darauffolgend obligatorischen Einteilung des Heftes

durch die Lehrperson, wohin welcher Inhalt geschrieben werden soll, bringt eine Unzahl von

Fragen der SchülerInnen mit sich, z.B. wie sie dies nun genau machen sollen. Während des

Diktates selbst herrscht dann bis auf einige Zwischenfragen, wie bestimmte Ausdrücke zu

schreiben seien, aber absolute Ruhe.

Das letzte Drittel der Stunde nimmt schließlich die Übphase ein. Den SchülerInnen wird

aufgetragen, eine Zeichnung zum erarbeiteten Inhalt anzufertigen - eine Aufforderung, der

sie mit Begeisterung nachkommen. Die LehrerInnen nützen die Zeit, um sich über den

Arbeitsstand einzelner SchülerInnen zu informieren. Sie lassen sich die Hefte zeigen und

besprechen mit den einzelnen allfällige Probleme oder Ursachen für nichterbrachte

Leistungen.

Letztlich kündigt die Lehrperson das Ende der Stunde an, woraufhin die SchülerInnen

aufspringen und durch die Andeutung, den Raum verlassen zu wollen abtesten, ob mit der

Beendigung des inhaltlichen Teiles wirklich auch die Stunde bereits beendet ist. Da die

Lehrperson Einspruch gegen das vorzeitige Verlassen der Klasse erhoben hat, ist es klar,

dass es noch zu einer gemeinsamen Verabschiedung kommt. Durch Selbstermahnungen

kommt die Klasse relativ schnell zur Ruhe und nachdem der Gruß der Lehrperson erfolgt ist,

ist es das erste Bestreben der SchülerInnen aus dem Klassenraum zu kommen. Die

Lehrperson spricht an die Stunde anschließend noch mit einem Schüler über dessen

ständige Unruhe während des Unterrichts und versucht so auch ihn dazu zu bringen, sich

nicht aus der gemeinschaftlichen Arbeit hinauszustellen, sondern sich mit Aufmerksamkeit

und Engagement am Unterricht zu beteiligen.

Die Darstellung der typischen Handlungsabläufe in der Regelschule (AHS-Rahlgasse)

erfolgt an dieser Stelle wieder in Form der Konstruktion des Ablaufs einer idealtypischen

Stunde:

Wenn die Lehrperson einige Minuten nach dem Läuten die Klasse betritt, dann kommen

zwar einige SchülerInnen mit ihr mit, doch der Großteil kommt zu spät in den Unterricht. Die

Lehrperson geht auf den Katheder zu und als erste Tat schreibt sie dort die aktuell

Fehlenden in das Klassenbuch ein. Diese kommen dann langsam in Minutenabständen

herein und gehen kommentarlos auf ihre Plätze. Auch die LehrerInnen finden es nicht

notwendig, darüber ein Wort zu verlieren, sondern versehen die Namen der

Zuspätgekommenen im Klassenbuch mit der versäumten Minutenanzahl.

Als erster inhaltlicher Punkt steht eine Wiederholung des Stoffes der letzten Stunde auf dem

Programm. Es melden sich dazu einige SchülerInnen freiwillig. Die Lehrperson ruft einen

Schüler auf und dieser beginnt, ohne dass ihm noch eine Frage gestellt worden wäre, sofort

mit der Wiederholung des Stoffes der letzten Stunde. Er spricht dabei sehr schnell und in

einem leisen, auf die Lehrperson gerichteten Ton, um auf diese Weise möglichst wenig

Angriffsflächen zu bieten. Die Klasse verhält sich inzwischen laut und die meisten nehmen

keinen Anteil daran. Als dann aber der Schüler in leichte Antwortschwierigkeiten gerät und

die Lehrperson vom bloßen Zuhören zu Zwischenfragen übergeht, um damit das

Leistungsniveau des Wiederholenden auszureizen, beginnen einige SchülerInnen ihre

Kompetenz an diesem Punkt unter Beweis zu stellen, indem sie aufzuzeigen. Sie treten in

einen Konkurrenzkampf um die Antworterlaubnis ein und versuchen die Aufmerksamkeit der

Lehrperson auf sich zu lenken. Weil der sich am Wort befindliche Schüler auf die Nachfragen

der Lehrperson nicht die richtige Antwort findet, erteilt sie einem anderen Schüler

Sprecherlaubnis. Diese Person hat damit den Auftrag erteilt bekommen, den offenen Punkt

zu klären. Der eigentlich Wiederholende setzt dann die Prüfung solange fort, bis die

Lehrperson mit der Gesamtheit aller Einzelleistungen zufrieden ist. Die einzelnen Leistungen

werden individuell mit Plus oder Minus benotet.

Nach der Wiederholung ist der Punkt zu klären, wie nun inhaltlich weiterverfahren werden

soll. Die Lehrperson stellt dabei zwei Themengebiete zur Auswahl und die SchülerInnen

entscheiden sich mittels Abstimmung für eines der beiden. Den Hinweis, dass dieser Stoff

dann auch noch zur Schularbeit kommen würde, lehnen die SchülerInnen mit dem Argument

ab, dass man nur bis eine Woche vor der Schularbeit neuen Stoff machen dürfe, der dann

auch zur folgenden Schularbeit kommt. Das sei gesetzlich so geregelt. Die Lehrperson

wiederum argumentiert, wenn schon neue Inhalte nicht zur Schularbeit kommen dürfen, sei

zumindest nicht verboten, überhaupt neuen Stoff durchzunehmen. Für das gewählte Thema

ist eine Wiederholung von bereits bekanntem Stoff notwendig. Die Lehrperson stellt Fragen

dazu, woraufhin mehrere SchülerInnen aufzeigen und mit dem Ruf 'Professor' den

Konkurrenzkampf um die Antworterlaubnis für sich entscheiden wollen. Obwohl formlos,

handelt es sich hier doch um die Wiederholung von Stoffteilen, die eigentlich bereits bekannt

sein sollten, also um eine Situation in der Leistung erbracht werden kann und soll. Aus

diesem Grund hüten sich die SchülerInnen zu diesem Stoff Verständnisfragen zu stellen,

denn mit diesen Fragen würden sie ihr Nichtwissen bekunden. Wenn SchülerInnen

inhaltliche Fragen an LehrerInnen stellen, dann hauptsächlich zu neuen noch nicht

behandelten Inhalten.

Der Wiederholung des alten Stoffes folgt darauf aufbauend die Behandlung von neuen

Inhalten. Die Lehrperson erklärt zuerst einmal und stellt dann aber auch gleich wieder

Fragen dazu, diesmal offen an die Klasse. Von den SchülerInnen kommen im Unterschied

zu vorher nun ohne Aufforderung und Aufzeigen mehrere Antworten gleichzeitig, wobei die

Lehrperson sich Einzelantworten erbittet. Von den gegebenen Antwortoptionen nimmt sie

jeweils nur die richtigen auf und beachtet die anderen nicht. Sie reizt mit Nachfragen die

Weisheit des gerade Antwortenden aus und nimmt dann die Optionen anderer SchülerInnen

auf. Sobald eine Fragestellung durch Wortmeldungen geklärt werden konnte, geht es weiter

zur nächsten.

Der Erklärung und Erarbeitung folgt in den letzten Minuten der Stunde die Demonstration an

einem Beispiel. Inzwischen aber läutet es und die Stunde wird mit der Verkündung der

Hausübung beendet.



3. Verhaltenserwartungen an die SchülerInnen

In diesem Abschnitt geht es darum, die Verhaltenserwartungen, die in den einzelnen

Schulen an die SchülerInnen gerichtet werden und so ihre Rolle definieren, zu beschreiben.

Dabei gilt es mehrere Ebenen zu unterscheiden. Hier werden als formaler Rahmen der

jeweiligen Institution die Gesetze und Lehrpläne, als Verhaltenserwartungen der LehrerInnen

die im Unterricht aktualisierten Aufforderungen, Sanktionen und Regeln, schließlich aber

auch die Verhaltenserwartungen der MitschülerInnen und Eltern beschrieben.

Einzelne Ergebnisse dieser Beschreibungen lassen sich für die Alternativschule auf

folgende Weise zusammenfassen:

Grundsatz der Anthroposophie und Ziel aller Bestrebungen ist es, das Wollen mit dem Geist

in Verbindung zu bringen und damit den heranwachsenden Menschen zur Freiheit zu führen.

Dabei soll, was sich auch in der verbalen Beurteilung ausdrückt, den individuell angelegten

Begabungspotentialen zum Durchbruch verholfen werden und sich ein Mensch entwickeln,

der sein Leben lang ein nach seinem wahren Wesenskern Suchender bleibt. Um dies zu

erreichen, wird in der Schulordnung formuliert, ist es erste Pflicht eines Waldorfschülers,

diese Ziele der Anthroposophie in der Rudolf-Steiner Schule verwirklichen zu helfen. Dafür

ist sein persönlicher Einsatz auch in der Form von Pünktlichkeit im Unterricht erforderlich.

Das konkrete Vorgehen der LehrerInnen, um die definierten Ziele zu erreichen, äußert sich

unter anderem in vielen verfahrenstechnischen Aufforderungen, die den Handlungsraum der

SchülerInnen stark strukturieren. So wird ihnen beispielsweise ganz genau vorgeschrieben,

wie sie ihre Hefte einteilen und führen sollen. Daneben finden sich noch disziplinäre

Aufforderung, wie beispielsweise ruhig zu sein, sowie arbeitsprinzipielle

Verhaltensaufforderungen, wie selbständig als Gemeinschaft ein Problem zu lösen.

Sind Aufforderungen alleine nicht erfolgreich, gibt es so manche Sanktionen, um ihnen

Nachdruck zu verleihen. So wird temporär undiszipliniertes Verhalten, wie Unpünktlichkeit

und Unruhe gerne mit dem Ausschluss aus dem Kollektiv sanktioniert. Lässt dauerhafter

Arbeitsunwillen an der zur Umsetzung der Ziele nötigen Motivation zweifeln, kommt ein

institutionell vorgezeichneter Prozess in Gang, dessen Ziel aber nicht die Bestrafung,

sondern die Verbesserung der Situation ist. Auch hier ist die nötige Flexibilität gewahrt, um

auf individuelle Problemlagen im Gespräch individuell eingehen zu können. Das Bestreben

auf das einzelne Individuum einzugehen zeigt sich auch darin, dass inhaltliche Leistungen

nur positiv sanktioniert werden.

Dahinter stehen Regeln, die sich auf den Unterricht und das Verhalten in der Schule

beziehen. Obwohl immer wieder die Handhabbarkeit von Regeln angesprochen wird, stehen

Pünktlichkeit, Mitarbeit, eine ordentliche Heftführung und ein, dem individuellen Vermögen

angepasster Wissensstand dabei ganz oben. Die angesprochene Handhabbarkeit von

Regeln ist gegeben, doch bezieht sich diese hauptsächlich auf die LehrerInnen, und hat ihre

Grenze dort, wo die Grundsätze der Anthroposophie davon betroffen sind. Ein zweiter Typus

von Regeln bezieht sich nicht primär auf die Schule, sondern hat das Freizeitverhalten der

SchülerInnen zum Inhalt. Spezifische Einstellungen beispielsweise zu Fernsehen, Musik,

Fußball, Kleidung und Frisur verweisen auf eine kulturelle Eigenständigkeit des Feldes.

Sowohl die anfänglich besprochenen anthroposophischen Grundvorstellungen als auch die

nun angedeutete kulturelle Eigenständigkeit und diesbezügliche Verhaltenserwartungen

finden bei den Eltern der SchülerInnen, die damit weitgehend übereinstimmen, ihre

Entsprechung.

Schließlich stehen die SchülerInnen dem ganzen selbst nicht sehr fern, weil sie für viele

Regelungen Verständnis aufbringen können und in den Verhaltenserwartungen aneinander

selbst eine spezifische Anwendung dieser kulturellen Eigenständigkeit hervorbringen. Nur

die ‚feinsten Sachen tragende Snobs’ und mit ‚Bomberjacken gekleidete Proleten’ müssen

mit dem Ausschluss aus der Gemeinschaft rechnen, weil sie nicht, wie es eigentlich erwartet

wird, politisch links eingestellt und leger gekleidet sind.

Sucht man nun nach Gemeinsamkeiten innerhalb der rollenstrukturierenden Kategorien,

dann kann die erste Norm im 'anthroposophischen Handeln' gesehen werden. Es ist nicht

nur erste Pflicht der SchülerInnen laut Schulordnung mit ihrem Handeln die Ziele der

Anthroposophie verwirklichen zu helfen, die Verfolgung der Ziele der Anthroposophie selbst

steht außerhalb jeglicher Diskussion. Soweit Regeln auch gehandhabt werden können, an

diesem Punkt sind der Gestaltbarkeit für Schüler und Eltern trotz deren weitgehender

Einsichtigkeit und Übereinstimmung klare Grenzen gesetzt. Gestaltbar bleibt dieses Feld für

LehrerInnen, da sie als anthroposophisch am besten geschulte Personen die Verantwortung

für den Ausbildungsprozess tragen. Ihnen obliegt es, frei nach der jeweiligen Situation, nach

ihrem pädagogischen Dafürhalten, Anforderungen zu stellen oder Sanktionen zu setzen.

Anthroposophisches Handeln bedingt, so könnte man sagen, ein 'kulturell eigenständiges

Verhalten', womit die zweite Norm genannt wäre. Geht man in der Schule davon aus, dass

Fernsehen die Phantasie negativ beeinflusst, man ‚Konservenmusik’ nicht konsumieren,

sondern lieber selber Musik produzieren soll, Fußballspiel Gewalttätigkeit an anderen

Menschen fördert und außergewöhnliche Frisuren nur Ausdruck psychischer Probleme sind,

können sich die Eltern dem weitgehend nur anschließen. Die SchülerInnen selbst haben für

viele dieser Regelungen durchaus Verständnis und setzen sie auf ihre Weise um, indem sie

sich oft in Abgrenzung zu ‚Bomberjacken tragenden Proleten’ definieren, die sie an den

Regelschulen vermuten und daher sich hauptsächlich auf Binnenkontakte beschränken.

Im konkreten Alltagshandeln bedarf es des ‚Einsatzes eines jeden einzelnen’, um den Zielen

und Ideen zur Umsetzung zu verhelfen und damit ist die dritte umfassende Norm des Feldes

angesprochen. Zu diesem geforderten Einsatz gehört es, pünktlich zu sein, im Unterricht

mitzuarbeiten, Hausübungen zu bringen und eine ordentliche Heftführung an den Tag zu

legen. Das alles findet sich in Gesprächen aktualisierten Regeln genauso wie in der

festgeschriebenen Schulordnung. Hie wie da wird sein Fehlen sanktioniert und die

Grundlage dafür in den Aufforderungen zur Konzentration und Ruhe hergestellt.

So sehr man auch an alle die Grundsatzanforderung des Einsatzes stellen kann, so müssen

bei den daraus resultierenden Produkten die 'individuellen Fähigkeiten' berücksichtigt

werden. Diese repräsentieren die vierte Norm, die herausgearbeitet werden kann. Steht sie

schon in den Grundsätzen der Anthroposophie, zeigt sie sich auch in der verbalen

Beurteilung und findet man sie schließlich ganz massiv in den in Gesprächen realisierten

Regeln. Der Umstand, dass inhaltliche Leistungen fast ausschließlich positiv sanktioniert

werden, bestätigt, dass man auf diesem Gebiet nur etwas richtig, selten aber etwas falsch

machen kann. Dies erfordert speziell von den begabteren SchülerInnen Selbständigkeit. Die

in vielen Aufforderungen von LehrerInnen und in Interviews von SchülerInnen

angesprochene Selbständigkeit ist notwendig, um bei der fehlenden Normleistung, nicht

unter seinen eigenen Fähigkeiten seinen Einsatz zu bringen.

Indem auf individuelle Fähigkeiten Rücksicht genommen wird und jede/r danach, was er/sie

ganz speziell kann, beurteilt wird, ist eine wichtige Grundlage für Solidarität geschaffen. Das

Lernen von ‚Gemeinschaftlichkeit’, und damit ist schließlich die fünfte und letzte abzuleitende

Norm angesprochen, ist auch erklärtes Ziel der Anthroposophie. Sie wird nicht nur explizit im

Unterricht gefordert, sondern scheint auch ein Wert an sich zu sein, denn eine der

schärfsten und häufigsten Sanktionen ist es, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen zu

werden. Das kann aber nur dann wirken, wenn den Sanktionierten an dieser etwas liegt.

Die, die Rolle der SchülerInnen strukturierenden Kategorien lassen sich im Gegensatz dazu

für die Regelschule auf folgende Weise exemplarisch zusammenfassen:

In den, den 'formalen Rahmen' der Regelschule darstellenden Gesetzen wird die Gestaltung

des Unterrichts, welcher das Herzstück der Schule darstellt, weitgehend der Autonomie der

Lehrperson überlassen. Hauptsächlicher Inhalt der Unterrichtsarbeit wiederum ist der zu

behandelnde Stoff. Da der Lernstoff den zentralen Inhalt des Unterrichts darstellt, ist es die

erste Pflicht der SchülerInnen, diesen zu lernen. Dazu ist es erforderlich, den Unterricht

regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Die Fortschritte in der Lernarbeit der SchülerInnen

werden durch regelmäßige Leistungsfeststellungen, die benotet werden, überprüft. Sowohl

die Leistungsfeststellungen als auch deren Benotung sind Gegenstand detaillierter

Regelungen in den relevanten Gesetzen und Verordnungen.

Entsprechend der Gestaltungsautonomie der LehrerInnen finden sich im Unterricht viele

verfahrenstechnische Aufforderungen. Ein anderer Typ von Verhaltensaufforderungen ist

disziplinärer Natur. Diese haben entweder zum Ziel, Ruhe herzustellen, oder die körperliche

Bewegungsradius der SchülerInnen einzuschränken. Schließlich sind noch

leistungsbezogene Aufforderungen zu nennen, wie jene, eine Frage alleine zu beantworten.

Um den Aufforderungen Nachdruck zu verleihen, stehen den LehrerInnen

Sanktionsmöglichkeiten, wie beispielsweise Noten oder Delegierungen zur Verfügung. Die

Sanktion 'Note' bezieht sich auf inhaltliche Leistungen genauso, wie auf den Leistungswillen.

Dieses Sanktionsmittel wird täglich angewandt und ist auf diese Weise mit Abstand das

häufigste. Auch disziplinäre Verfehlungen wie Unaufmerksamkeit und Verspätung sind

Gegenstand von Sanktionen und das sogar in ganz besonderem Maße, denn darauf

beziehen sich nicht nur die explizit dafür vorgesehenen Sanktionen, sondern in quasi

natürlicher Weise auch die, im Zusammenhang mit Leistungen stehenden Noten.

Die durch Verhaltenserwartungen und Sanktionen ausgedrückten Regeln gehen zumeist

noch über die gesetzlich festgeschriebenen Regelungen hinaus, weil die konkrete

Umsetzung formaler Bestimmungen Konsequenzen nach sich zieht. So ist es für die

LehrerInnen eine Regel, ein Plansoll in der Behandlung von Stoffquantitäten erfüllen zu

müssen. Für die SchülerInnen ergibt sich daraus die Regel der kontinuierlichen

Aufmerksamkeit und Beschäftigung mit dem und keinem anderen Thema, um die

geforderten Leistungen erbringen zu können. Es handelt sich hier weniger um eine konkrete

Verhaltenserwartung, sondern mehr um eine Verhaltensnotwendigkeit. Leistungen wiederum

werden im Rahmen von gesetzlich geregelten Leistungsfeststellungen erbracht und benotet.

Um zu einer bestimmten Note zu gelangen, haben die LehrerInnen diese durch eine

definierte Quantität von Fehlern operationalisiert. Für diese, im Zusammenhang mit

inhaltlichen Leistungen formulierten Regeln gilt genauso wie für die disziplinären Regeln, der

Grundsatz der Toleranz, was soviel bedeutet, dass nach Ansicht der LehrerInnen, die Regeln

nicht ganz so streng gehandhabt werden, wie man das vielleicht könnte. Die

angesprochenen disziplinären Regeln beziehen sich auf das Verlassen der Schule, die

Pünktlichkeit und die Aufmerksamkeit in der Stunde. Auch wenn diese nicht explizit formuliert

werden würden, wären sie implizit gültig, da sich die im Zusammenhang mit der Erfüllung

des Plansolls angesprochenen Disziplinierungen im Verhalten der SchülerInnen auch darauf

beziehen.

Die Verhaltenserwartungen der Eltern reduzieren sich ihrerseits auf das Produkt der

Leistungsfeststellungen, die Noten. Die Kinder sollen zumindest durchkommen und wenn

möglich, auch noch gut abschneiden, um zumindest die Matura zu schaffen, wobei ein

Studium dann nicht mehr ganz so fern liegt.

Die in dieser Aufzählung am wenigsten weitreichensten Verhaltenserwartungen haben die

SchülerInnen aneinander. Sie wollen nur möglichst in Ruhe gelassen werden und ihren

Interessen nachgehen können.

Die Beschreibung der rollenstrukturierenden Kategorien verweist auf vier zentrale Normen.

Es sind dies: 'Leistung', 'Disziplin', 'Selektion' und 'Individualismus'.

Die zentralste Norm ist dabei das 'Leistungsprinzip'. Leistungsfeststellungen werden im

SchUG und entsprechenden ministeriellen Verordnungen sehr detailliert geregelt. Sie sind

verpflichtend vorgesehen; ihre Dauer, ihr Zeitpunkt und ihr Inhalt sind mehr oder weniger

festgelegt. Über diese generellen Festlegungen hinaus, fordern die LehrerInnen in ihrer

Autonomie der Unterrichtsgestaltung unentwegt dazu auf. Die erbrachte Leistung wird

sowohl positiv als auch negativ sanktioniert und die Regel für die LehrerInnen, ein

bestimmtes auf die Behandlung einer festgelegten Quantität von Stoff ausgerichtetes

Plansoll erfüllen zu müssen, und ihre ständigen Aufforderungen zu Leistungen, bedeuten für

die SchülerInnen kontinuierlich Leistungen erbringen zu müssen. Schließlich sind auch die

Eltern daran interessiert, dass ihre Kinder ein gewisses Mindestmaß an Leistungen an den

Tag legen.

Das Leistungsprinzip steht in direktem Zusammenhang mit der zweiten Norm des Feldes:

der 'Selektion'. Leistungen müssen nicht nur erbracht werden, sondern die erbrachten

Leistungen werden auch mit Noten, die von den LehrerInnen auf eine bestimmte Weise

operationalisiert werden, sanktioniert. Nicht nur die Beurteilung von erbrachten Leistungen

ist Gegenstand formaler Regelungen, viel mehr sind dies noch die damit verbundenen

Konsequenzen. Noten sind der Ausdruck des Erfolgs eines Individuums im System Schule.

Sie entscheiden nicht nur über den Weg eines einzelnen Schülers durch die Institution,

sondern auch über den Verbleib in dieser, was sich Eltern im mindesten von ihren Kindern

erwarten. Verbleib in der Institution oder Klasse ist die erste Stufe der Selektion. Eine

weitere Selektion stellt die durch Noten geschaffene Differenzierung zwischen den

SchülerInnen dar. Durch Noten werden Leistungsstarke und Leistungsschwache definiert

und voneinander geschieden.

Leistungen sind von einzelnen Individuen zu erbringen und diese Einzelleistungen sind auch

Gegenstand der Sanktionierungen durch Noten. Damit ist die dritte zentrale Norm des

Feldes angesprochen, der 'Individualismus'. Selbständigkeit ist im SchUG ein zentraler

Faktor für die Beurteilung von Leistungen, dies aber nicht von ungefähr. Die in der

Regelschule anzutreffenden Leistungsfeststellungen sind allesamt Einzelleistungen, seien

es nun Schularbeiten, Tests oder Prüfungen. So verwundert es auch nicht weiter, dass

LehrerInnen während des Unterrichts permanent Einzelleistungen fordern, sobald

beispielsweise mehrere SchülerInnen auf eine Frage antworten wollen. Letztlich deutet die

Erwartung der SchülerInnen aneinander, bei der Verfolgung der eigenen Ziele in Ruhe

gelassen zu werden, auch nicht unbedingt auf eine Klassengemeinschaft hin.

Die vierte und letzte Norm kann schließlich als 'Disziplin' bezeichnet werden. Die Disziplin

definiert sich hauptsächlich über Pünktlichkeit und Ruhe. Zur Ruhe wird immer wieder

aufgefordert und die Pünktlichkeit wird sogar gesetzlich als Pflicht der SchülerInnen

formuliert. Beide Dinge werden als Regeln genannt und sind Gegenstand von Sanktionen.

Doch die Norm der Disziplin reicht noch weiter. Das disziplinär richtige Verhalten als Norm

geht implizit so weit, als es notwendig ist, um erfolgreich durch das System Schule

hindurchzugehen. Es ist eben erforderlich kontinuierlich mitzulernen, um entsprechende

Noten zu erhalten, was bedeutet, dass das außerschulische Verhalten sehr stark in Richtung

auf die schulischen Notwendigkeiten hin diszipliniert werden muss. Es ist eben während der

Dauer des Schuljahres unmöglich wochenlang einem Hobby nachzugehen, außer dieses

besteht darin, für die Schule zu lernen.



4. Vergleich von Alternativ- und Regelschule

Hier geht es nun darum, die Handlungsmuster und die Verhaltenserwartungen der beiden

Schulen miteinander zu vergleichen; im darauffolgenden Abschnitt werden sie schließlich

kausal miteinander in Beziehung gesetzt.

Die Handlungsweisen der SchülerInnen in Regelschulen können in drei

Handlungsdimensionen zusammengefasst werden, die als ‚instrumentelle Rationalität’,

‚Konkurrenz’ und ‚Legalismus’ zu bezeichnen sind.

Auf die Dimension des 'instrumentellen Rationalismus' verweist innerhalb der

Handlungsmuster der SchülerInnen primär einmal, dass sie sich sowohl ihre Zeit als auch

ihre Kapazitäten danach einteilen, wie sie am Besten durch die Institution Schule kommen

können. Um Erfolg zu haben, legen sie zweckrationales Handeln an den Tag, indem sie

durch Ressourcenmanagement den 'besten' Weg zur Zielerreichung einschlagen.

Die Handlungsdimension 'Konkurrenz' wiederum drückt sich aus, wenn SchülerInnen

Antworten auf Fragen von LehrerInnen nach dem Prinzip des Schnelleren geben, sie in

einen Konkurrenzkampf um die Antworterlaubnis eintreten, oder wenn sie ihre Kompetenz

bei Antwortschwierigkeiten eines Kollegen unter Beweis stellen. Bei diesen

Handlungsweisen geht es im Konkurrenzkampf untereinander darum, sich als einzelner

gegen alle anderen durchzusetzen. Da dieses Konkurrenzverhalten sehr zentral ist,

versuchen jene, die Einzelleistungen erbringen, dabei möglichst wenig Angriffspunkte zu

bieten, die der Anlass dafür sein könnten, ihnen das Wort zu entziehen.

Unter der Dimension ‚Legalismus’ schließlich lassen sich viele verschiedene

Handlungsmuster von RegelschülerInnen reihen. Ihr Wissen um ihre Rechte gehört hier

genauso her, wie ihre Erwartung, beim Zu-Spät-Kommen ins Klassenbuch eingeschrieben

zu werden, sowie ihre Argumentation mit Gesetzen. Ganz egal, um welches schulische

Thema es sich handelt, die SchülerInnen wissen über ihre Rechte Bescheid, wehren sich

aufgrund dessen gegen Handlungen von LehrerInnen und stellen ihrerseits Forderungen an

diese. Die Grundlage dieser Handlungsdimension, die Gesetze, denen sie ihre Rechte

verdanken, werden nicht wie alle anderen Regelungen, die sie stören, in Frage gestellt.

Diese sind gegenüber Kritik immun.

Auch die Handlungsweisen der SchülerInnen in der Alternativschule können in drei

Handlungsdimensionen zusammengefasst werden, die als ‚inhaltliche und interaktive

Selbständigkeit’, ‚Solidarität’ und ‚Orientierung an der Autorität der Lehrperson’ zu

bezeichnen sind.

Unter die Dimension 'inhaltlichen und interaktiven Selbständigkeit' fallen Handlungen von

SchülerInnen wie die selbstorganisierte Fragenbeantwortung, wobei sie einander ergänzen

und weiterhelfen genauso, wie die selbständige Konfliktbewältigung. Die SchülerInnen sind

fähig, ohne LehrerInnenbeteiligung, Konflikte untereinander auszutragen, ohne das Kollektiv

damit zu behelligen. Schließlich bleibt noch ein weiterer Bereich von Selbständigkeit zu

erwähnen, der sich nicht primär auf Interaktionen, sondern auf einzelne Individuen bezieht.

Es ist dies das Stellen vieler Fragen. Indem einzelne immer und überall Fragen in bezug zu

Inhalten stellen, und somit diese Inhalte nicht einfach hinnehmen, stellen sie Selbständigkeit

im Denken unter Beweis.

Die Ruhe der KollegInnen in der Alternativschule, wenn SchülerInnen Einzelleistungen

erbringen, verweist genauso auf die Handlungsdimension 'Solidarität', wie ihre gegenseitige

Ergänzung bei der Beantwortung von Fragen der LehrerInnen. Auch der Umstand, dass

SchülerInnen bei der eigenständigen Bewältigung von Konflikten nicht einen Schuldigen in

ihren Reihen suchen, sondern gemeinsam an der Schadensbegrenzung arbeiten, legt den

Gedanken der Solidarität nahe. Am meisten für diese Annahme, dass es sich hier um eine

zentrale Handlungsdimension der SchülerInnen handelt, spricht aber, dass sie, wenn es zu

Problemen mit Lehrpersonen kommt, füreinander eintreten, sie grundsätzlich

zusammenhalten und auch die Leistungsschwächeren in ihren Reihen mittragen.

Letztlich bleibt für den Bereich der Alternativschulen noch die Handlungsdimension der

'Orientierung an der Autorität der Lehrperson' zu beschreiben. Sowohl die Definition des

Beginns als auch des Endes einer Unterrichtsstunde obliegt der Lehrperson. Nicht die

Glocke sondern die LehrerInnen entscheiden dies, wobei die SchülerInnen dies akzeptieren.

Die Definitionsmacht wird aber auch dann der Lehrperson überlassen, wenn SchülerInnen

unzählige verfahrenstechnische Fragen beispielsweise bei der Heftgestaltung an diese

richten. Ihr bleibt es damit überlassen festzusetzen, wie die äußere Form von Arbeiten

auszusehen hat. Insgesamt ist festzustellen, dass die Steiner-SchülerInnen den LehrerInnen

in offen zu gestaltenden und nicht von vornherein festgelegten Bereichen die

Definitionsmacht weitgehend unwidersprochen überlassen.

Vergleicht man die Handlungskategorien beider Schulen direkt miteinander, dann lassen sich

insgesamt drei Gegensatzpaare zwischen den Handlungen der SchülerInnen aus beiden

Schulen ausfindig machen. Während die AlternativschülerInnen interaktive Selbständigkeit

beweisen legen die RegelschülerInnen instrumentelle Rationalität an den Tag. Während die

einen also beispielsweise vieles hinterfragen und den Dingen auf den Grund gehen

möchten, teilen sich die anderen ihre Ressourcen so ein, dass sie weitgehend unabhängig

von ihrem Interesse ihr inhaltliches Plansoll soweit erfüllen um möglichst gut durch das

System kommen.

Die AlternativschülerInnen sind solidarisch miteinander, während die RegelschülerInnen in

Konkurrenz zueinander stehen. So antworten die einen beispielsweise gemeinsam auf

gestellte Fragen und helfen sich gegenseitig weiter, während die anderen oft nur darauf

warten, bis der gerade Antwortende einen Fehler macht, um dadurch selbst die Chance zu

erhalten, ihre individuelle Kompetenz in Form einer Einzelleistung unter Beweis zu stellen.

Letztlich orientieren sich die SchülerInnen in der Alternativschule an der Autorität der

Lehrperson, während in der Regelschule in vielen Handlungen der Legalismus vorherrscht.

So wird in der Alternativschule beispielsweise der Lehrperson weitgehend die Autonomie

überlassen, den Ablauf des Geschehens nach ihren Vorstellungen zu strukturieren, während

die RegelschülerInnen beispielsweise sehr darauf achten, dass die Handlungen der

LehrerInnen auch im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen stehen.

Auch hinsichtlich der rollendefinierenden Kategorien konnten zwischen Alternativ- und

Regelschule idealtypische Gegensatzpaare herausgearbeitet werden: 'Akkumulation

inhaltlicher Quantitäten vs. Entwicklung persönlicher Fähigkeiten', 'Selektion über inhaltliche

Leistungen vs. Integration individueller Fähigkeiten' und 'Institution vs. Interaktion'.

Das idealtypische Gegensatzpaar 'Akkumulation inhaltlicher Quantitäten vs. Entwicklung

persönlicher Fähigkeiten', setzt die Regelschulnorm des 'Leistungsprinzips' der

Alternativschulnorm des 'anthroposophischen Handelns' gegenüber. Das oberste Ziel der

Regelschule bildet die Ansammlung von Wissen, demgegenüber liegt das Ziel der Rudolf-

Steiner Schule in der Erziehung zum freien Menschen. Die Fortschritte in der Verwirklichung

der jeweiligen Ziele werden in der Regelschule mit Noten sanktioniert, die darüber Auskunft

geben, inwieweit die einzelnen SchülerInnen fähig waren, Stoff zu reproduzieren oder

anzuwenden. Dem steht in der Alternativschule eine verbale Beurteilung gegenüber, die die

persönliche Entwicklung der SchülerInnen zum Inhalt hat. Darüber hinaus ist die Erfüllung

des Plansolls und die Erreichung einer Normleistung, über die alle hinweg kommen müssen,

auf seiten der Regelschule der Beachtung und Förderung individueller Fähigkeiten auf seiten

der Alternativschule entgegenzusetzen. Schließlich wird dieses Gegensatzpaares auch noch

durch die Übereinstimmung der Eltern mit den jeweiligen Zielen der Schule unterstützt. Liegt

den einen daran, dass ihre Kinder erfolgreich durch die Institution gehen, was für diese

bedeutet, entsprechende inhaltliche Leistungen zu erbringen, sehen Alternativschuleltern der

Anthroposophie folgend das Ziel der Schule dann erreicht, wenn ihre Kinder zu 'freien

Menschen' erzogen und die angelegten Fähigkeiten entwickelt worden sind.

Eng damit im Zusammenhang steht das Gegensatzpaar 'Selektion über inhaltliche

Leistungen vs. Integration individueller Fähigkeiten'. Alleine schon begonnen beim 'formalen

Rahmen' lassen sich auch innerhalb der 'Sanktionen' und 'Regeln' Differenzierungen

feststellen, die auf dieses Gegensatzpaar verweisen. In den für die einzelnen Schulen

relevanten Dokumenten wird auf seiten der Rudolf-Steiner Schule der Grundsatz formuliert,

dass die individuell angelegten Fähigkeiten gefördert werden sollen und das Bemühen eines

jeden zählt. In Regelschulen wird demgegenüber sehr genau festgelegt, wie

Leistungsüberprüfungen stattzufinden haben, die dann auch nach einem einheitlichen

Schema benotet werden. Mit Noten wird zwischen den SchülerInnen differenziert und

selektiert. In Regelschulen werden viele einzelne Noten zu einem Zeugnis

zusammengefasst. Die Norm ist nun, dass Aufsteigen kann, wer kein 'Nicht Genügend'

aufweist. Auf diese Weise wird selektiert, womit eine Form von Selektion angedeutet wird,

die es in der Alternativschule nicht gibt. Man kann nun einmal nicht sitzenbleiben, sondern

bekommt mit einer verbalen Beurteilung einen ganz auf die individuellen Fähigkeiten

abgestellten Spiegel vorgehalten, worin die persönlichen Lernaspekte für die kommende

Entwicklung liegen.

Zur Argumentation des Gegensatzpaares 'Institution vs. Interaktion' kann zunächst einmal

angeführt werden, dass in der Regelschule die ablaufenden Prozesse viel mehr durch

übergeordnete Satzungen determiniert werden als durch von den LehrerInnen direkt in der

Interaktion ausgesprochenen Aufforderungen, wie es für die Alternativschule charakteristisch

ist. Das Prinzip der Autorität der Lehrperson, wie es in der Rudolf-Steiner Schule vorherrscht

wird in der Regelschule zunehmend durch eine Autorität der positiven Satzungen abgelöst.

Die Art der Sanktionen in den beiden Schulen verweist auch jeweils für sich auf die beiden

Teile des hier zur Diskussion stehenden Gegensatzpaares. Herrschen in der Regelschule

Delegierungen an andere Instanzen innerhalb der Institution vor, laufen die Reaktionen auf

Probleme in der Rudolf-Steiner Schule durchwegs auf Gespräche hinaus. In der

Alternativschule wird gemeinsam ausverhandelt, was an der Situation verändert werden

könnte, während in der Regelschule übergeordnete Instanzen über das weitere Schicksal

des einzelnen Individuums entscheiden. In dieses Bild fügt sich auch noch ein weiterer

Unterschied, die verschiedene Handhabbarkeit von Regeln. Werden auf seiten der

Regelschule Regeln formaldemokratisch ausverhandelt und abgestimmt, was auf einen

institutionellen Charakter hinweist, werden auf seiten der Rudolf-Steiner Schule Regelungen

von den LehrerInnen nach pädagogischen Grundsätzen interaktions- und

situationsspezifisch gehandhabt.

Zusammengefasst ergeben sich aus diesen Gegensatzpaaren folgende, die Rolle von

SchülerInnen definierende Dimensionen: Ziel, Methode und Autoritätsprinzip. Ist es das Ziel

von Regelschulen die 'Akkumulation von inhaltlichen Quantitäten', stellt die Alternativschule

auf die 'Entwicklung persönlicher Fähigkeiten' ab. Während sich die Regelschule dabei der

Methode der 'individuellen Selektion über Normleistungen' bedient, ist die Alternativschule

auf die 'Integration individueller Fähigkeiten in das Kollektiv' bedacht. Schließlich nimmt das

Autoritätsprinzip in der Regelschule die Ausformung 'Institutionalismus' an, während in der

Alternativschule der 'Interaktionismus' vorherrscht, was bedeutet, dass man in der

Regelschule Probleme gerne formalisiert behandelt, während man sie in der Alternativschule

ausdiskutiert.



5. Sozialisatorische Wirkungen im Vergleich

An dieser Stelle sollen nun die zuvor beschriebenen typischen Handlungsweisen der

SchülerInnen sowie die an sie gerichteten Verhaltenserwartungen miteinander in Bezug

gebracht werden, um auf diese Weise die Frage nach den sozialisatorischen Wirkungen der

untersuchten Alternativ- und Regelschule entlang der rollendefinierenden Dimensionen Ziel,

Methode und Autoritätsprinzip zu beantworten.

Die Vermittlung von Inhalten als primäres Ziel von Regelschule ist gesetzlich

festgeschrieben und setzt die Lehrpersonen unter den Druck, ein bestimmtes Plansoll an

inhaltlichen Quantitäten im Laufe eines Schuljahres durchzunehmen. So fordern die

Lehrpersonen im Unterricht unentwegt dazu auf, dass SchülerInnen den behandelten Stoff

reproduzieren und anwenden. Diese Reproduktions- und Anwendungsleistung wird mit

Noten, die zwischen den SchülerInnen selektieren und über Aufstiegschancen entscheiden,

sanktioniert. Die Eltern erwarten sich nun, dass diese Sanktionierung mindestens positiv

ausfällt. Die SchülerInnen reagieren darauf mit Ressourcenmanagement. Sie teilen sich ihre

Zeit und Arbeitskapazität so ein, dass sie größtmöglichen Profit daraus ziehen. Sie legen im

Sinne Max Webers1 idealtypisch zweckrationales Handeln an den Tag, indem sie versuchen,

mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln den Zweck bestmöglich zu erreichen. Das

dem Grundsatz der Akkumulation inhaltlicher Quantitäten geschuldete Sozialisationsprodukt

ist also die instrumentelle Rationalität im Handeln.

Das Ziel der Anthroposophie und damit der Steiner Schule ist es, persönliche Fähigkeiten zu

entwickeln. So wird auch von den LehrerInnen in ihrer konkreten Unterrichtsarbeit versucht,

angelegte Fähigkeiten der SchülerInnen zu fördern. Die Inhalte sind dabei nur Mittel zum

Zweck und prinzipiell austauschbar. Ergeben sich Probleme innerhalb dieses

Entwicklungsweges, dann wird darauf mit Gesprächen reagiert, wobei man versucht,

Verständnis füreinander zu entwickeln und auf die spezielle Entwicklungssituation einzelner

SchülerInnen einzugehen. Letztlich erwarten sich auch die Eltern von ihren Kindern nicht

primär, dass sie inhaltliche Leistungen erbringen, sondern dass sie soziale Fähigkeiten

entwickeln. Diese sozialen Fähigkeiten zeigen sich bei den SchülerInnen sowohl im

Unterrichtsgeschehen als auch in der Konfliktbewältigung, wo sie durchwegs Selbständigkeit

unter Beweis stellen. Kommt es zu Konflikten, dann sind die SchülerInnen fähig, ohne

Heranziehung außenstehender Autoritäten diese Situation unter sich zu bewältigen. Soziale

Fähigkeiten unter dem Gesichtspunkt der Selbständigkeit zeigen sich aber auch direkt im

Unterrichtsgeschehen. Die SchülerInnen gehen beispielsweise bei der Beantwortung der

Fragen von LehrerInnen direkt aufeinander ein, ergänzen einander und bauen aufeinander

auf. Die erworbene Fähigkeit liegt hier also in der selbstorganisierten kollektiven Erarbeitung

von Inhalten, wo es jedem einzelnen Indivi duum möglich ist, seinen je spezifischen

Standpunkt dazu einzubringen.

Die zweite Dimension im Rahmen der Definition von SchülerInnenrollen wurde als Methode

bezeichnet. Die spezifische Ausgestaltung dieser Dimension in der Regelschule war die

individuelle Selektion über inhaltliche Leistungen. Gesetzlich sind bei den

Leistungsfeststellungen Einzelarbeiten vorgeschrieben. Die erbrachten Einzelleistungen

werden benotet. Durch Noten wird zwischen den einzelnen SchülerInnen differenziert und

werden manche andere ausselektiert. Die Antwort der SchülerInnen darauf ist Konkurrenz.

Sie versuchen alle für sich, möglichst viele Pluspunkte auf ihr Konto zu buchen, und nehmen

möglichst alle sich diesbezüglich bietenden Gelegenheiten wahr. Auf eine Frage zu

antworten, ist die prinzipielle Chance, etwas Richtiges zu sagen, womit eine positive

Sanktionierung verbunden wäre. Aufgrund dessen herrscht bei der Beantwortung offen

gestellter Fragen unter den SchülerInnen das Prinzip des Schnelleren. Werden Fragen nicht

offen gestellt, dann bricht unter den SchülerInnen ein Konkurrenzkampf um die

Antworterlaubnis aus. Sie versuchen die Aufmerksamkeit der Lehrperson auf sich zu lenken,

damit die Wahl der Lehrperson auf sie fällt und sie aufgrund dessen die Chance erhalten,

wiederum positiv sanktioniert zu werden. Am besten aber zeigt sich die Konkurrenz dann,

wenn ein/e Schüler/in, der/die eine Einzelleistung erbringt, in Antwortschwierigkeiten gerät.

Manche 'KollegInnen' stellen dann mit Kompetenzdemonstrationen sofort unter Beweis, dass

sie diese inhaltlichen Schwierigkeiten an diesem Punkt nicht haben würden. Jene, die

Einzelleistungen erbringen, reagieren darauf damit, dass sie versuchen, möglichst wenig

Angriffspunkte zu bieten. Eine Strategie dabei ist es, möglichst schnell und leise zu

sprechen.

Die Ausformung der Dimension Methode ist in der Alternativschule eine gänzlich andere.

Dort wird die Integration individueller Fähigkeiten in das Kollektiv hochgehalten. Es ist nicht

nur so, dass die Anthroposophie die Förderung indivi dueller Fähigkeiten vorsieht, die

Leistungen der einzelnen SchülerInnen werden auch unter Berücksichtigung ihrer je

spezifischen Fähigkeiten direkt im Unterricht sowie im Zeugnis gewürdigt. Die LehrerInnen

formulieren es als Regel, darauf im Unterricht Rücksicht zu nehmen und machen dies,

indem sie dem Leistungsstand entsprechende Arbeiten verlangen und soweit als möglich

versuchen, die individuellen Fähigkeiten in den Unterricht zu integrieren. Die Auswirkung

dessen auf die SchülerInnen ist, dass sie Solidarität untereinander zeigen. Sie treten nicht

nur füreinander ein, wenn beispielsweise einzelne der Kritik ausgesetzt sind, sie halten auch

zusammen, integrieren alle mit ihren je spezifischen Fähigkeiten in die Klassengemeinschaft

und unterstützen einander damit. Sie bleiben auch in Konfliktsituationen solidarisch und

suchen keinen Schuldigen in ihren Reihen, sondern arbeiten gemeinsam an der

Schadensbegrenzung. Die sozialisatorische Wirkung der Integration individueller Fähigkeiten

in das Kollektiv, welche den sozialisatorischen Kontext der Alternativschule im Rahmen der

Dimension Methode darstellt, ist also Solidarität unter den SchülerInnen.

Die dritte und letzte Dimension im Rahmen der Definition von SchülerInnenrollen wurde als

Autoritätsprinzip bezeichnet. Die für die Regelschule spezifische Ausprägung dieser

Dimension ist der Institutionalismus. Es ist nicht nur so, dass eine große Menge von

formalen Regelungen für den Bereich der Schule existieren, die Existenz von umfangreichen

Satzungen hat auch über den konkreten Gegenstand der Regelung hinausreichende

Auswirkungen auf die Handlungsebene. So ist im Unterrichtsgeschehen beispielsweise eine

Verschiebung weg von der für Schulen traditionellen Autorität der Lehrperson hin zu einer

Autorität der positiven Satzungen festzustellen. Der Institutionalismus drückt sich auch bei

den Sanktionen aus. Die meisten vorgesehenen Sanktionen sind Delegierungen an andere

Instanzen innerhalb der selben Institution. Regeln wiederum werden auf eine

formaldemokratische Weise ausverhandelt und abgestimmt. Auf diesen Institutionalismus

des sozialisatorischen Kontextes reagieren die SchülerInnen mit Legalismus. Sie wissen

über ihre durch Gesetze und Verordnungen verbrieften Rechte Bescheid, argumentieren den

Lehrpersonen gegenüber damit und beschränken auf diese Weise ganz bewusst den

Handlungsspielraum der Lehrpersonen. Die formalen Regelungen selbst, die ihnen genauso

Rechte garantieren, wie Pflichten auferlegen, werden von den SchülerInnen nicht in Frage

gestellt. Mag die Sinnhaftigkeit von konkreten Anordnungen noch so sehr hinterfragt werden,

sobald die rechtliche Grundlage geklärt ist, ist die Diskussion vorbei und wird die Sinnfrage

nicht auch noch auf dieser Ebene gestellt.

Die konkrete Ausformung der Dimension 'Autoritätsprinzip' im Hinblick auf die

Alternativschule wurde als 'Interaktionismus' bezeichnet. Damit soll ausgedrückt werden,

dass die Handlungsebene nicht von vornherein durch positive Satzungen determiniert ist,

sondern ganz im Gegenteil die Erwartung darin besteht, dass Situationen kontextspezifisch

und auf die einzelnen Interaktionsparteien abgestimmt gehandhabt werden. So definieren

sich Sanktionen beispielsweise fast immer über Gespräche. Innerhalb von Gesprächen kann

man auf individuelle Problemlagen individuell eingehen. Diese Handhabungskompetenz wird

nun auch theoretisch in der Anthroposophie fundiert aber hauptsächlich den Lehrpersonen

zugeschrieben. Die LehrerInnen strukturieren nicht nur mit Aufforderungen den konkreten

Ablauf von Prozessen, nach ihren Vorstellungen, was der Entwicklung der SchülerInnen

dienlich ist, ihnen obliegt auch die Handhabung von Regeln. Die SchülerInnen reagieren

darauf mit ihrer 'Orientierung an der Autorität der Lehrperson'. Sie ermahnen sich selbst zur

Ruhe, um der Lehrperson beispielsweise die Möglichkeit zu geben, fortzufahren. Die

SchülerInnen überlassen z.B. aber auch den LehrerInnen die Definitionsmacht, wann eine

Unterrichtsstunde endet. Letztlich sind auch die vielen verfahrenstechnischen Fragen der

SchülerInnen nichts anderes, als den LehrerInnen die Definitionsmacht über die

Strukturierung des Prozesses einzuräumen.

Als zusammenfassende Antwort auf die Forschungsfrage kann nun aufgezeigt werden, dass

die auf die Akkumulation inhaltlicher Quantitäten ausgerichtete sowie durch Instanzen und

Formalismen gekennzeichnete Institution Regelschule sich der Methode der Selektion von

Individuen über Normleistungen bedient. Dieser sozialisatorische Kontext bewirkt bei den

SchülerInnen durch Konkurrenz bestimmtes, an Formalismen ausgerichtetes, instrumentell

rationalistisches Denken und Handeln.

Die untersuchte Alternativschule ist demgegenüber als eine auf die Entwicklung persönlicher

Fähigkeiten ausgerichtete und von den LehrerInnen strukturierte Interaktionsgemeinschaft

zu bezeichnen, die versucht die Fähigkeiten der einzelnen Individuen zu integrieren. Dieser

sozialisatorische Kontext wiederum bewirkt bei den SchülerInnen interaktive Fähigkeiten wie

den solidarischen und selbständigen Umgang miteinander, aber auch Selbständigkeit in

inhaltlichen Belangen hat aber auch eine Orientierung an der Autorität der Lehrperson zur

Folge.


von:

Mario Steiner (erschienen in: Schulheft 98/2000, S.61-84.) Institut für Höhere Studien

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